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Vertretung für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege: Wir springen gerne für Sie ein!

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, selbst erkranken oder aus anderen Gründen zeitweise ausfallen, übernehmen die Pflegedienste im Rahmen der Verhinderungspflege die Versorgung.

Wenn pflegende Familienmitglieder einmal ausfallen, springt der ASB-Pflegedienst gerne für sie ein und übernimmt die sogenannte Verhinderungspflege.

Foto: ASB/Fulvio Zanettini

Viele pflegende Angehörige kennen die Sorge: Was passiert, wenn sie selbst krank werden, dringend bei der Betreuung der Enkel einspringen müssen oder aus einem ganz anderen Grund ausfallen? Und wer hilft den pflegebedürftigen Lieben, wenn man selbst einmal Urlaub braucht oder auch nur beim Friseur sitzt oder einen Kurs für pflegende Angehörige besucht?

Pflegeversicherung übernimmt die Kosten

In solchen Fällen übernimmt der ASB gerne die Vertretung. Bezahlt wird der Einsatz von der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Vertretungseinsatz für bis zu vier Wochen pro Jahr. Die Kosten dürfen dabei einen Betrag von 1.470 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft ist.

Auch stationäre Hilfen sind möglich

Ist die Pflege und Betreuung rund um die Uhr notwendig (zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung) oder kann der Angehörige nicht in seinem eigenen Zuhause gepflegt werden, ist es möglich, den Betrag für die Verhinderungspflege alternativ auch für eine Versorgung in der stationären Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim einzusetzen.

Die Mitarbeiter der ASB-Pflegedienste und Sozialstationen beraten Sie gerne beim Beantragen der Verhinderungspflege und vielen weiteren Fragen zur Pflegeversicherung und zur Pflege zu Hause.