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Rettungsdienst

Rettungsassistenten im ASB

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten kann seit Ende 2014 nicht mehr begonnen werden. Sie wurde von der Notfallsanitäterausbildung abgelöst.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten wurde Ende 2014 durch die Ausbildung zum Notfallsanitäter abgelöst. Es gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren.

Foto: ASB/A. Königstein

Die Aufgaben des Rettungsassistenten sind vielfältig: Sie umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes und die Assistenz bei Maßnahmen des Arztes. Ebenso führen Rettungsassistenten eigenverantwortlich Einsätze durch, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung notwendig ist. Auch der fachgerechte Krankentransport gehört zu den Aufgaben eines Rettungsassistenten.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten wurde Mit Beginn des Jahres 2015 von der Ausbildung zum Notfallsanitäter abgelöst. In einem Übergangszeitraum von sieben Jahren werden alle Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiterqualifiziert. Wenn Sie Fragen zu dieser Weiterbildung haben, wenden Sie sich an eine ASB-Schule in Ihrer Nähe.

Rettungssanitäter, examiniertes Krankenpflegepersonal, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr und Sanitätsbeamte von Polizei und Bundespolizei können sich einen Teil ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen lassen.