[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
Notfallausbildung

Notfallsanitäter beim ASB

Aus dem Rettungsassistenten wird der Notfallsanitäter: seit dem 1. Januar 2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft. Durch die geänderte und erweiterte Berufsausbildung sollen die zukünftigen Mitarbeiter noch besser in die Lage versetzt werden, im Notfall kompetent zu helfen.

Die Anzahl der Rettungseinsätze und die Anforderungen an die Retter steigen.

Foto: ASB/F. Zanettini

Die Anzahl der Rettungseinsätze und die Anforderungen an die Retter steigen. Um im Notfall auch weiterhin kompetent und schnell zu helfen, wurden Voraussetzungen und Inhalt der Rettungsausbildung den geänderten Rahmenbedingungen angepasst, das Rettungsassistentengesetz durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ersetzt.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert drei Jahre und schließt mit einer Prüfung ab. Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Für bereits fertig ausgebildete Rettungsassistenten wird eine entsprechende Weiterqualifizierung angeboten. Hierbei kommt es auf die Dauer der Berufserfahrung an.

Mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung ist ein sechsmonatiger Ergänzungslehrgang mit abschließender Prüfung nötig.

Bei drei bis fünf Jahren Berufserfahrung verkürzt sich der Lehrgang auf drei Monate, muss aber ebenfalls mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

Verfügen Sie über mehr als fünf Jahre Berufserfahrung, können Sie die Prüfung ohne vorherigen Lehrgang absolvieren. Für alle aber gilt: die Prüfung muss bis spätestens 2022 abgelegt werden.