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#PflegereformAberRichtig

Wir geben Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegekräften und Leitungen von ambulanten Pflegediensten eine Stimme.

"Als ASB setzen wir uns für eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung ein, die den pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt rückt. Dafür muss die bisherige starre Trennung zwischen stationärer und ambulanter Pflege aufgehoben werden. Denn unabhängig davon, ob pflegebedürftige Menschen zuhause oder in einer Einrichtung leben, kommt es auf eine bedarfsgerechte Versorgung an." (Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller)

Zentrale Anforderungen des ASB an eine Pflegereform sind:

 

Eigenanteile in der stationären Pflege deckeln

Um die hohe finanzielle Belastung der Bewohner*innen in den stationären Einrichtungen zu beenden fordert der ASB, einen begrenzten Eigenanteil vorzusehen. Alle weiteren in der Einrichtung entstehenden Pflegekosten müssen von der Pflegeversicherung bezahlt werden, damit Qualitätsverbesserungen in der Pflege sowie die dringend notwendige bessere Entlohnung der Mitarbeitenden nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen.

Strukturreform in der Pflege einleiten

Der ASB fordert eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung, die sich an den Vorschlägen der Initiative ProPflegereform orientiert. Wichtige Elemente dieses Konzepts sind:

  • eine sektorenfreie Versorgung anzustreben, welche die starre Trennung zwischen ambulantem und stationärem Bereich aufhebt und Pflegebedürftigen unabhängig von ihrem jeweiligen Lebensort ein bedarfsgerechtes Pflegesetting mit einheitlichem Eigenanteil ermöglicht.
     
  • Unabhängig ob pflegebedürftige Menschen zuhause oder in einer Einrichtung leben, zahlt die Pflegeversicherung die Grundpflege und Betreuung, die Krankenkasse die Behandlungspflege. Damit wird die starre Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufgehoben und eine sektorenfreie Versorgung mit bedarfsgerechten Pflegesettings möglich.
     
  • Pflegebedürftige erhalten ein bedarfsdeckendes Pflegebudget und Unterstützung durch ein verpflichtendes Case-Management.
     
  • Die Angehörigenarbeit wird mit einem Pflegegeld 2.0 gestärkt.
     
  • Pflegebedürftige zahlen lediglich einen festgelegten Eigenanteil.
     

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zuhause gepflegt. Daher ist es wichtig, durch eine Reform gerade auch die ambulante Pflege zu stärken. Der ASB fordert:

  • Eine substantielle Steigerung der Sachleistungsbeträge, um die in den letzten Jahren gestiegenen Personal- sowie die ebenfalls von den Pflegebedürftigen zu tragenden Ausbildungskosten auszugleichen und darüber hinaus einen deutlichen Schritt hin zu einer bedarfsangemessenen Versorgung im häuslichen Bereich zu leisten.
  • Stärkung der Tagespflegeangebote als wichtiger Beitrag, um pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen und ihre soziale Teilhabe zu sichern.
  • eine Stärkung der Angehörigenpflege durch höheren Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege, die den individuellen Bedürfnissen entsprechend in Anspruch genommen werden kann.
  • die lebensweltnahe Beratung von Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige durch den Ausbau eines Case-Managements innerhalb der bestehenden Pflegeinfrastruktur vorzusehen.
     
  • Sicherung der den Pflegediensten gesetzlich zugesicherten Refinanzierung einer tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiter durch bundeseinheitliche Vorgaben und Kalkulationsgrundsätze, die einen Gleichlauf der Bemessungsgrundsätzen des SGB V mit denen des SGB XI sichern und so sicherzustellen, dass die Entlohnung der Mitarbeiter sowohl bei den SGB V als auch bei den SGB XI-Verhandlungen berücksichtigt wird.

Nachhaltige Finanzierung der Pflege sichern

Zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung, insbesondere auch der einzuleitenden Strukturreform, fordert der ASB, einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die Pflegeversicherung einzuführen und eine Bürgerversicherung mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze zu schaffen.